Landhotel Plauen - Gasthof Zwoschwitz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Anmietung von Hotelzimmern, für die mietweise Überlassung und von Räumlichkeiten des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ sowie alle Leistungen, die typischerweise im Hotel-und Gaststättengewerbe erbracht werden.
2. Die Hotelzimmer sind nur zur vorübergehenden Beherbergung bestimmt. Unter- und Weitervermietungen, die Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder das dauerhafte Wohnen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ gestattet. Die Nutzung des Grundstücks und der Räumlichkeiten des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ für parteipolitische Aktivitäten, für rechtswidrige oder sittenwidrige Handlungen ist untersagt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wäre im Einzelfall gesondert vereinbart.
4. Der Vertrag kommt durch Annahme einer Buchungsanfrage des Kunden an das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ zustande. Reservierungen sind nur verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ erfolgte.
5. Vertragspartner des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ ist der anfragende Kunde. Im Falle der Vertretung haftet der Vertreter im eigenen Namen für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, wenn der Kunde die Buchung des Vertreters
nicht als eigene Buchung bestätigt oder der Vertreter bei Buchung eine Vollmacht des Vertretenden nicht vorlegt.
6. Das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ verpflichtet sich, die gebuchten Leistungen nach mittlerer Art und Güte vorzuhalten und zu erbringen. Der Gast verpflichtet sich, die Einrichtung des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“
pfleglich zu behandeln, die gebuchten Leistungen abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen. Vereinbarte Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
7. Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich am Tag der Anreise, bei Restaurantleistungen unmittelbar nach Verzehr der Speisen und Getränke, sofort in bar oder mit ec-Karte / Mastercard / Visacard fällig und zahlbar. In jedem Fall tritt
Fälligkeit spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Aufenthalten länger als sieben Tage kann das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ Zwischenabrechnungen erstellen, die sofort fällig und zahlbar sind.
8. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet. Ist der Kunde Kaufmann in Sinne des HG, gelten Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als geschuldet. Ist infolge eines vom Gast zu vertretenden Umstandes die Renovierung des vom ihm bewohnten Hotelzimmers erforderlich, so gilt eine zu ersetzende Aufwandspauschale von 250,00 Euro als vereinbart. Beiden Vertragsparteien bleiben Nachweis und Geltendmachung eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.
9. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich zu reklamieren und dem Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Werden Leistungen nach diesem Vertrag nicht, nicht fristgerecht oder mangelhaft erbracht, ist der andere Vertragsteil berechtigt, nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, Minderung oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch des Gastes nach Satz 1 ist der Höhe nach auf die Höhe des geschuldeten Entgeltes begrenzt.
10. Im Falle der Nichtinanspruchnahme verbindlich gebuchter Leistungen bleibt der Anspruch des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ auf Zahlung der vereinbarten Vergütung erhalten. Das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Vergütung für nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer bemisst sich prozentual bei Übernachtung auf 90 Prozent, bei Übernachtungen mit Frühstück auf 80 Prozent, Halbpension auf 70 Prozent und bei Vollpension auf 60 Prozent des Gesamtpreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
11. Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl belegt werden. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“. Für die Unterbringung von Tieren kann das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ eine gesonderte Gebühr verlangen.
12. Die Haftung des Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ für fahrlässig verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Beherbergungspreises begrenzt. Für vorsätzliche Schadenszufügung haftet das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ in voller Höhe. Die Gastwirtshaftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.
13. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Zimmer am Tag der Anreise ab 14 Uhr bezugsfertig und bei der Abreise bis 10 Uhr zu räumen. Das Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ ist berechtigt, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, wenn der Gast nicht bis 18 Uhr angereist ist, es sei denn, die spätere Anreise ist mit dem Landhotel Plauen „Gasthof Zwoschwitz“ abgestimmt.
14. Alle auf dem hauseigenen Parkplatz abgestellten Fahrzeuge obliegen der Aufsichtspflicht des Gastes. Für Schäden haftet der Gast selbst.
15. Alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in einem Jahr. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Plauen.
16. Stornierungen von reservierten Zimmern sind bis 30 Tage vor Anreise kostenlos. Für Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise 40% des Zimmerpreises, für Stornierungen bis7 Tage vor Anreise 60% des Zimmerpreises und für eine spätere
Stornierung werden 70% des Zimmerpreises an Stornierungskosten berechnet.
Hiervon ausgenommen sind Gruppenbuchungen von mehr als 4 Zimmern. Das Hotel behält sich hier indviduelle Regelungen vor. Diese sind dem Gast bei Direktbuchung in Schriftform mitzuteilen. Bei Buchungen über Dritte (Portale, Vermittler, etc.) greifen die jeweils vertraglich festgelegten Stornierungsbedingungen. Das Hotel behält sich vor, im Stornierungsfall bis zu 80% des relevanten Buchungswertes als Stornierungskosten zu berechnen.
Stornierungen von gebuchten Zimmer bedürfen der Schriftform.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebte
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.